![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja also Normalerweise kannst du dass
Ja also Normalerweise kannst du dass
Da gibts nen kleines Problem die Dhl hat wohl dar ein Fehler gemacht hast du ein Beweis das du den Advenskalender verschickt hast wenn nicht kannst du keine Entschädigung fordern aber wenn doch kannst du eine Entschädigung fordern
Also das 2. HBJ Zählt mehr du musst dich aber dann verbessern sonst ist es blöd also viel Glück dr
Ja sollte eigendlich klar gehen meiner Meinung