Gibt es bei Garagengrenzbebauung an abfallender Hanglage eine Ausnahme vom Mittelwert 3m?
Gibt es beim Bau einer Garage in Bayern an einer abfallenden Hanglage eine Ausnahme vom sogenannten Mittelwert 3m?
Was kann man tun, wenn der Nachbar keine Zustimmung zum Garagenbau gibt, für den Fall, dass diese Mittelwertgrenze von 3m überschritten ist?
Für Antworten mit zusätzlichen Rechtsgrundlagen wäre ich sehr dankbar.