Antwort
Hey, es ist jetzt vielleicht etwas zu spät, aber vielleicht für Personen, die sich jetzt die Frage stellen: In Sachsen darf man maximal 9 Kurshalbjahre unterpunkten (unter 5 Punkte), dabei zählen Leistungskurse aber doppelt. Das heißt, wenn du jedes Halbjahr in jedem LK unterpunktest, gelangst du auf 16 Unterpunktungen und wirst nicht zur Abiturprüfung zugelassen, was wiederum bedeutet, dass man in den Leistungskursen maximal 4x im Abitur in den Kurshalbjahren unterpunkten darf.