Hi, deine Frage ist zwar bereits 2 Monate her, aber hier noch eine kleine Antwort.

Primajob GmbH arbeitet wie jedes Unternehmen, jeder Arbeitgeber.

Ein Arbeitnehmer bekommt einen rechtlich abgesicherten Vertrag.

Zu der Antwort die es bereits gab.

Es gibt bei Personaldienstleistern, wie auch bei vielen weiteren Arbeitgebern, ein sogenanntes Arbeitszeitkonto auf das die Überstunden laufen. Zuschläge für Überstunden, Wochenenden, Sonntag und Feiertagen, sowie die sogenannte übertarifliche Zulage müssen immer aktuell mit dem Gehalt ausbezahlt werden. Arbeitszeitkonto hat auch nie etwas mit dem vertraglichen Umfang zu tun und die maximalen Stunden sind vom Gesetzgeber geregelt. Und ja wie kommt der Mitarbeiter daran, kann man auszahlen lassen oder abfeiern.

Das die meisten Personaldienstleister zum 15ten Gehalt überweise, stimmt, liegt aber wie auch bei vielen anderen Unternehmen an der Stundenerfassung und Belegung. Machen auch andere.

In der Pflege z.b. muss der Grundlohn zum 1ten sein. Man kann aber mit dem Arbeitgeber über einen hohen Abschlag zum ersten reden.

Wir bei uns befristeten wenn auf jeden Fall schon mal ein Jahr, keine 3 Monate oder so kurzer Blödsinn, nach dem Jahr unbefristet.

Und ich, auch wenn der Bewerber seinen Vertrag unterschrieben hat, behandel diese tatsächlich weiterhin wie vorher. Aber joa, als Arbeitnehmer Rechte und Pflichten und als Arbeitgeber genau das selbe, das hängt eben von beiden Parteien ab.

Und wegen einem weiteren Weg bzw. Fahrtkosten, das Zauberwort nennt sich Fahrtkostenzuschuss.

LG

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