Dem Bus werden damit gewisse Sonderrechte übertragen damit er besser durch den Verkehrsfluss gesteuert werden kann, da er an die Ankunftszeiten und an den Fahrplan gebunden ist. Und somit schneller vorankommt, als der restliche Verkehr. (Individualverkehr). Außerdem werden sogar Lichtsignalanlagen (LSA) (besser bekannt als "Ampeln") per RBL (Rechnergestütztes-Betriebs-Leitsystem) auch durch Busse gesteuert, so bekommt ein Bus manchmal schneller grün und somit die Vorfahrt.
Antwort
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Sie können niemanden, aufgrund virtueller Beleidigungen anzeigen. Da sie keine Beweise dafür haben. Beleidigungen sind schwer nachzuweisen, solch eine Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Für solch einen Prozess müssten sie sich schon einen Anwalt zur Rate ziehen.
§185 StGB
"Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Gruß Ankreider
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