Hallo liebe Leute , ich habe gegoogelt und gegoogelt ,aber so ne richtige Antwort habe ich nicht gefunden. Es handelt sich um den Passus im AV : Als Uberstunden gelten nicht arbeiten, die zur Erledigung dringender Vor- und Abschlussarbeiten , Aufräumungsarbeiten und sonstiger Arbeiten geleistet werden. es handelt sich um einen Arbeitsplatz an der Tanke und die Überstunden werden hier auch nicht gesondert geregelt.

Ist das rechtens ,wenn man dafür ne viertel Stunde vor und nach der eigentlichen AZ noch arbeitet ohne dafür bezahlt zu werden. Es handelt sich hier um Stundenlohn und kein Festgehalt.

Vielen Dank erst mal.