Ich bin mit meinem Sohn als Untermieter in eine möblierten Wohnung gezogen und habe einen befristeten Untermietvertrag mit einseitigem Kündigungsausschluss für mich. Der Hauptmieter hat sich nur für meine Person eine Untermieterlaubnis eingeholt und meinen Sohn nicht genannt. Nach viel Streit und Trara möchte ich ausziehen. Zudem wideruft der Hauptvermieter die Untermieterlaubnis bzw. es wurde ja keine offiziell für 2 Personen erteilt, weil dies auch die Anzahl der erlaubten Personen in der 2-Zimmerwohnung übersteigt (da der Hauptmieter selbst noch als 3. Person gezählt wird).

Kann mir jemand sagen, ob ich den Untermietvertrag vorzeitig und auch fristlos kündigen darf?

Viele Grüße Anita