Zeitarbeit - was muss man sich gefallen lassen und was nicht?
Hallo,
Ich arbeite momentan für eine Zeitarbeitsfirma und wüsste gern, was ich mir gefallen lassen muss und was nicht.
- Kann durch den Arbeitgeber verschwendete Zeit geltend gemacht werden, wenn man am gleichen Tag noch einen Einsatz bekommt, der die im Vertrag geregelten Mindeststunden mindestens ausgleicht? (extrembeispiel: ich wurde zur Frühschicht um 6 Uhr ins Büro bestellt, von dort aus sollte ich vom Fahrdienst zum Einsatzort gefahren werden. Dort angekommen durfte ich 2 Stunden warten bis es hiess, ich dürfe wieder nach hause fahren und mich Ausschlafen, damit ich um 22 Uhr erneut am Büro sein kann für ne Nachtschicht. Aufgewendete Zeit: 2 Std warten + 2 Std hin/rückfahrt, sowie am gleichen Tag noch ne beginnende Nachtschicht von 8+ Stunden).
Gesetz,
Zeitarbeit