Hallo,

Ich arbeite momentan für eine Zeitarbeitsfirma und wüsste gern, was ich mir gefallen lassen muss und was nicht.

  1. Kann durch den Arbeitgeber verschwendete Zeit geltend gemacht werden, wenn man am gleichen Tag noch einen Einsatz bekommt, der die im Vertrag geregelten Mindeststunden mindestens ausgleicht? (extrembeispiel: ich wurde zur Frühschicht um 6 Uhr ins Büro bestellt, von dort aus sollte ich vom Fahrdienst zum Einsatzort gefahren werden. Dort angekommen durfte ich 2 Stunden warten bis es hiess, ich dürfe wieder nach hause fahren und mich Ausschlafen, damit ich um 22 Uhr erneut am Büro sein kann für ne Nachtschicht. Aufgewendete Zeit: 2 Std warten + 2 Std hin/rückfahrt, sowie am gleichen Tag noch ne beginnende Nachtschicht von 8+ Stunden).