Hallo, ich habe einen Anhänger zGm 2000kg.

Nun habe ich eine Frage, ich habe gelesen, dass ein Anhänger nur mit 100km/g gezogen werden darf, wenn das Zugfahrzeug Leergewicht x Faktor 1,1 mindestens 2000kg erreicht.

In meinem Fall wären es 1775kg x 1,1 = 1953kg, also zu „leicht“.

Darf man die Stützlast (75kg) auf das im Fahrzeugschein eingetragene Leergewicht dazurechnen?

Was wäre sonst eine alternative, ausser eine Antischlingerkupplung?

Grüße