Ist es laut deutschem Namensrecht tatsächlich nicht erlaubt, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen annehmen, also jeweils den Namen des anderen zusätzlich tragen? So dass aus Frau Meier und Herrn Schmidt bei der Eheschließung Herr und Frau Meier-Schmidt würde?

Falls es tatsächlich nicht erlaubt ist, gibt es Möglichkeiten, diese Regelung zu umgehen? Welche Aussicht hätte ein Klage? Oder können zwei Deutsche auch in Großbritannien heiraten, wo man seinen Namen frei wählen kann?