Hallo ihr,

ich habe eine Wohnung im Erstbezug gemietet. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung anschließend im "exakt" gleichen Zustand zurückgegeben werden muss. Exakt hieße ja "unbenutzt und neu" (so, wie ich sie vorgefunden habe) - das ist aber unmöglich?! Den Mietvertrag habe ich noch nicht unterschrieben - wie würdet ihr das formulieren, damit ich auf der sicheren Seite bin?