Hallo, es kam eine Anzeige wegen Beleidigung und KV.

dazu meine Frage ob es bei einer Beleidigung wie z.B "hu**e" zu einer MPU Anordnung kommen könnte, die Beleidigung erfolgte nicht im Straßenverkehr sondern am Telefon. Das Gesetzt gibt ja an, Straftaten mit hohen Agressionspotenzial oder Straftaten im Zusammenhang im Straßenverkehr.
Bei der KV handelt es sich um eine normale Körperverletzung, Ich zog die Person weg von meinem Auto da Sie sich nicht entfernen wollte, mehrmals habe Ich SIe gebeten sich zu entfernen. Die Person kannte Ich, des Öfteren haben wir uns Beleidigt, Sie auch mich ist es dann überhaupt möglich mich anzuzeigen ?
Danke im Vorraus.