Antwort
Zuerst einmal hast du alle Zeit der Welt sobald du die Theorie Prüfung abgelegt hast mußt du innerhalb von 12 Monaten deine Praxis Prüfung ablegen wenn nicht machst du die Theorie Prüfung neu und mußt wieder die Theorie Stunden neu nachweisen das heißt du darfst dich wieder in den Unterricht setzen also genau gesagt solange du keine Prüfung machst gelten deine absolvierten Unterrichts Einheiten aber nur wenn dein Ausbilder auch mitmacht den der muß dir bescheinigen das du deine Unterrichts Einheiten absolviert hast. Andreas Koch Fahrlehrer