Kfz-Versicherung - was wiegt schwerer: Halter contra Versicherungsnehmer?

Meine jetzige Kfz-Versicherung (DEVK) hat mir heute mitgeteilt, dass meine alte Kfz-Versicherung (AXA) die Kündigung vom 27.12.2023 nicht anerkennt und somit hat die DEVK die neue Versicherung rückwirkend storniert.

Soweit noch unkompliziert, was sich jetzt aber ändert:

Das Auto habe ich als Neuwagen 2005 gekauft und logischer Weise war es auch auf mich als Halter, Fahrer und Versicherungsnummer zugelassen, die fälligen Rechnungsbeträge gingen auch von meinem Konto ab.

Ab dem Jahr 2013 bin ich dann in eine Privatinsolvenz gegangen und habe das Auto an meinem Vater "veräußert".

Die Konstellation war folgende:

Halter: mein Vater

Alleiniger Fahrer: ich

Versicherungsnehmer: ich

Rechnungen/Konto: von meinem Vaters Konto.

Letztes Jahr - mein Vater wurde 88 - habe ich im Dezember das Auto wieder von meinem Vater "gekauft" und auf mich als alleiniger Fahrer zugelassen, die fälligen Rechnungsbeträge werden auch von meinem Konto abgebucht.

Da die DEVK mehr als 1/3 preiswerter ist, habe ich die AXA am Tag der Überschreibung des Autos am 27.13.23 auf mich gekündigt, weil ja ein neuer Halterwechsel stattgefunden hat.

Jetzt hat die vorherige Versicherung (AXA) meiner neuen Versicherung (DEVK) mitgeteilt, dass sie die Kündigung vom 27.12.23 nicht anerkennt!

Ist ein Halterwechsel von meinem Vater an mich nicht ein legitimer Kündigungsgrund?

Ist die Konstellation dass ich immer der Versicherungsnehmer war nun der Auslöser für die Aberkennung der Kündigung seitens der AXA rechtens?

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