Werde 1 Jahr von meinem Arbeitgeber ins Ausland abgeordnet. Vereinbart ist ein Nettolohn. Sämmtliche Steuern auf diesen Nettolohn + auf sonstige geleisteten Nettozahlungen der Abordnung werden vom Arbeitgeber übernommen. Im Gegenzug sind Steuerrückzahlungen abzutreten. Was heißt das jetzt für mich? Hat das was mit meiner Einkommensteuererklärung und deren Steuerrückzahlung zu tun? Muss ich meine komplette Steuerrückzahlung an Arbeitgeber abtreten (mit Fahrtkosten, Riester etc. einberechnet)?