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Antwort
Selbstverständich die Polizei informieren!Nach dem akt. Tierschutzgesetz ist dies keine kleinigkeit sondern wird auf jeden fall vor dem Gericht behandelt!Wer Tieren unnötig schmerzen zufügt muß mit Freiheitsentzug....so der Text. Außerdem muß geklärt werden warum dieser eine Waffe hat und diese in der öffentlichkeit einsetzt!Jetzt Ergert er sich über Katzen- nächste Woche über ein Kleinkind und fünf wochen später ballert der das ganze Asylbewerberheim nider!Bei der Polizei anfagen ob da nicht ein Staatsanwalt ermitteln kann-dann brauchst du nicht als kläger auftrten.