Ich möchte kurzfristig mein Amt als Kassiererin im Gartenverein aufgeben. Kann durch eine Neuwahl ein neuer Kassierer mein Amt sofort übernehmen oder muß das vom Notar beglaubigt werden? Mir will man weiß machen, dass ich solange im Amt bleiben muss, bis sich ein Nachfolger findet und das dann erst gilt, wenn ein Notar dies bestätigt. Ist das richtig?