Meine Dachterrasse ist m.E. zu 25% in die Wohnfläche im Mietvertrag inkludiert (Grundfläche der Innenräume plus ein Viertel der Dachterrasse). Kann jetzt der Vermieter behaupten, die Dachterrasse gilt zu 50% zur Wohnfläche? Vorausgegangen war ein Streit über die Wohnfläche meiner Wohnung, bei der die Dachschrägen nicht berücksichtigt wurden.

Vielen Dank schon mal für viele Antworten und Hinweise!