Hallo meine frage wäre wenn mir meine Eltern ein ganzes Haus schenken (ist möglich lt. Steuerberater) aber sich in eine von beiden Wohnungen einen niesbrauch vorerst einrichten damit sie theoretisch darin wohnen könnten in schlechten Zeiten. Nun kommt die eigentlich frage der Steuerberater meinte bei der Wohnung die mir bereits zu 100% gehört (geschenkt wurde) soll ich an meine Eltern Miete bezahlen, das klingt für mich ein wenig unlogisch. Bzw. die Miete soll mein Mitbewohner bezahlen.

Kurze Definition: Haus und Grund gehören mir dann (zwei Wohnungen) lediglich der niesbrauch in der unteren Wohnung steht meinen Eltern zur Verfügung bis sie gestorben sind.

Ich bitte um möglichst gute und detaillierte schnelle hilfe.

LG Andreas