Hallo, wenn ich wie laut Eingliederungsvereinbarung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nachgehe und zusätzlich an einem Abendschulkurs teilnehme (und einen Kurs and der Fernschule belege), kann mir das Jobcenter dann die Leistungen streichen? Die Abendschule und den Fernkurs mache ich ja sozusagen in meiner Freizeit und ich tue etwas um eine Ausbildung zu finden. Die Abendschule ist übrigens nicht förderungsfähig durch BAföG, da zu wenige Stunden.