ich habe einen Brief vom Amtsgericht bekommen und ich verstehe ihn nicht von einer Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen die außeregerichtlichen Kosten des Verfahrens werden nicht erstattet der Verfahrenswert wird auf 1.000,00€ festgelegt

GRÜNDE:nachdem sich das Verfahren durch Eintritt der Volljährigkeit der Antragstellerin auf sonstige Weise erledigt ha…. Etc

Was bedeutet das……