Muss man zwingend den Firmenwagen benutzen?

Mal eine Frage an die Arbeitsrechtler.

Mein Arbeitgeber hat einen neuen Dienstwagen für das Lager/Produktion angeschafft. Da diese Leute dort im wesentlichen Waren (auch mal kleine Paletten oder Überseekisten) durch die Gegend karren (max. 50 km), ist es ein geschlossener Lieferwagen (ebener Ladeboden mit Einbauten zur Ladungssicherung) aber eben PKW-Zulassung geworden. So 'ne Art VW Caddy eben.

Nun gibt es die Anweisung, dass auch Kundenbesuche - die vorher mangels Fahrzeug eben auch mit den Privatfahrzeugen durchgeführt wurden - bei Verfügbarkeit zwingend mit diesem Fahrzeug durchzuführen sind.

Ich kenne Kollegen, die sich ohne Rückspiegel - bei den Ausmaßen des Fahrzeuges - sehr unwohl fühlen - sind ja keine LKW-Fahrer. Mich stört aber viel mehr, dass die Kiste auf der AB derartig laut wird (abhängig vom Straßenbelag natürlich). Jede Bodenwelle ist überdeutlich zu hören, man sitzt wie in einem Lautsprecher. Offenbar wirkt der - bei Kundenbesuchen natürlich unbelastete - Ladeboden wie ein Verstärker. Mit dem innen offenen Aufbau und der fehlende Verkleidung hat man auch noch massive Windgeräusche-. Ich bin zuletzt zweimal 150 km mit dem Teil auf der AB unterwegs gewesen. Zum Schluss bin ich freiwillig nur noch 80-90 km/h gefahren, obwohl die AB eigentlich leer war (Eingetragen ist der Wagen bis 165 km/h)

Frage: Kann der AG den/die AN zwingen, den Dienstwagen zu nehmen (oder eben ÖPNV), selbst wenn die Kollegen sich unwohl fühlen (potentielle höhere Unfallgefahr ?) bzw. man sich (gefühlt) Hörschäden einhandelt ? Der versicherungstechnische Probleme die sich bei der Nutzung des Privatwagens ergeben bin ich mir durchaus bewusst.

Unsere Familienkutsche ist zur Zeit ein VW Caddy - natürlich mit PKW-.Ausstattung. Das ist quasi meine Referenz. Gefühlt ist der Lieferwagen schon bei 100 lauter als mein Caddy bei 170 .

Arbeitsrecht, Dienstwagen