Hallo! Ich habe eine Frage zur Gültigkeit eines Whatsapp-Chats in Bezug auf einen Autokauf. Das Auto wird von einer Privatperson verkauft (über Willhaben).
In einem Chat haben wir über den Preis gesprochen, sowie über Details zum Zustand des Autos. Ich habe dabei mit Phrasen wie „in Ordnung“ oder „Super“ geantwortet. Den Abholort haben wir ebenfalls besprochen, allerdings den Zeitpunkt noch nicht 100% eindeutig vereinbart (Samstag oder Sonntag).

Nun habe ich , sehr kurzfristig , ein viel besseres und faireres Angebot gefunden. Da ich bei Auto 1 noch nichts unterschrieben hatte, dachte ich, ich könnte absagen (was ich freundlich, entschuldigend und mit Erläuterung meiner Beweggründe getan habe).

Nun droht mir der Verkäufer jedoch mit einer Anzeige, sollte ich das Auto am Sonntag nicht abholen. Als „Beweismittel“ nennt er den Chat.

Es gibt keine Unterschrift meinerseits.

Nun meine Frage: Welche Rechte habe ich? Welche hat der Verkäufer? Bin ich gebunden?

Danke!!!