Hallo zusammen! Letzten Monat sind wir in ein Mietshaus mit alleinigem Gartennutzungsrecht eingezogen. Das Haus ist denkmalgeschützt. Vorige Woche haben wir im Garten einen quickup Pool aufgestellt der einen ungefähren Durchmesser von 2,5 m hat. Gestern war unser Vermieter da und bat uns den Pool auslaufen zulassen weil dieser nicht in das dörfliche Flair passe und erst recht nicht zu dem Haus. Im Mietvertrag steht "bei allen etwaigen Veränderungen ist vorher die Einwilligung des Vermieters einzuholen"... Fällt das darunter? Und wäre das Ganze eine Störung des Hausfriedens und somit ein Kündigungsgrund?