Hallo.

Wir planen eine Reise nach Marokko und haben da eine Frage zur Rückreise nach Deutschland.

Mein Mann (marokkanischer Staatsbürger) hat eine Aufenthaltstitel bis 18.09.2023. Den neuen (Niederlassungserlaubnis) haben wir bereits beantragt haben aber Angst , dass er nicht rechtzeitig da ist.

Wir wollen von 18.6.23-25.6.23 nach Marokko fliegen, dass würde bedeuten, das der aktuelle Aufenthaltstitel nicht mehr genau 3 Monate gültig ist bei Rückreise.

Muss er eine bestimmte Gültigkeit noch haben oder darf er einfach nur nicht abgelaufen sein?

wir würden mit Rynair fliegen

Danke für eure Antworten