Wenn an den beiden Tagen gearbeitet wird, gibt es vom Gesetz her kein Grund, weswegen du nicht arbeiten darfst. Minderjährigen dürfen an beiden Tagen nur bis 14 Uhr arbeiten.
Solltest du länger als 14 uhr arbeiten fällt das unter Feiertag. Am Heiligabend dürfen die Geschäfte längsten bis 16 Uhr und am Silvester bis 18 uhr geöffnet haben.