Die meisten Mitarbeiter in der Branche waren schon mit Kampfsport in Berührung oder sind immer noch aktiv. Du würdest mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf angesprochen werden. Dann wird gefragt seit wann du das betreibst, welche Stilrichtung evtl., welcher Verein, Wettkampferfahrung, Erfolge etc.

Da es Kampfsporterfahrung ein Kriterium in dieser Branche sein kann, kann eine Lüge hier ganz böse für dich Enden. 

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Ich bin selbst aktiver Karateker und empfehle dir einfach mal zum Training des örtlichen Dojos zu kommen, den Trainer nett fragen dass du dir den Sport gerne anschauen möchstest. In der Regel sollte das kein Problem sein. Falls dir der erste Eindruck nicht gefallen hat weil z.B. der Trainer ein nicht gut ist, dann verschaffe dir einen zweiten Eindruck in einem anderen Verein.

Wenn du schon sportlich bist und koordinativ fit bist werden dir einige Sachen sicherlich leichter fallen. Aber das ist kein (!) Kriterium. Das ist alles nichts was man sich nicht antrainieren kann, jeder hat mal bei Null angefangen. Also nur Mut und viel Erfolg.

Die Gelenkigkeit wird durch das Training gefördert, aber du musst für Karate kein Gummimensch sein. Durch den Kraftsport den ich nebenbei betreibe ruiniere ich mir meine Fortschritte in dieser Hinsicht seit Beginn mit Karate. War aber lange Zeit trotzdem erfolgreich auf Turnieren unterwegs - ohne überdurchschnittliche Gelenkigkeit in der Hüfte. 

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Was erwartest du von einem 14 jährigen, ist doch noch ein Kind

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Das kommt auf die jeweilige Hochschule an. Im Zweifel einfach mal anrufen und nett nachfragen. Eine pauschale Antwort kann man darauf nicht geben. 

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Deine Haftpflichtversicherung sollte dafür aufkommen. 

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der lappen wird erstmal weg sein, wenn der THC test positiv ist eventuell auch länger. außerdem 200 bis zu 1.500 Euro Bußgeld. mindestens zwei Punkte in FlensburgAnordnung und Teilnahme an einem Aufbauseminar. Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

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um die frage noch schlussendlich zu beantworten: https://en.wikipedia.org/wiki/Sizing

es hat tatsächlich nichts mit "size" zu tun sondern gehört in dem kontext wohl zu den exoten der englischen sprache und bedeutet im weiteren sinne wohl wirklich etwas zu beschichten bzw. oberflächenanwendung im weiteren sinne. das passt auch zum kontext wachs und ergibt endlich sinn. 

trotzdem danke für die antworten!

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Grundsatz: Erbenhaftung

Grundsätzlich hat gemäß § 1968 BGB der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen. Der Erbe ist verpflichtet, die Bestattungskosten, die sich aus dem Bestattungsakt ergeben zu übernehmen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für die Bestattung und das Grab sowie dessen Erstanlage, die Kosten einer üblichen kirchlichen und bürgerlichen Feier, wie auch die Kosten für Todesanzeigen, Sterbebilder und spätere Danksagungen. Ebenso sind hierzu die Kosten für das Sargbesteck bzw. Sargschmuck zu zählen. Oftmals gehören hierzu auch die Kosten eines Leichenschmauses je nach den ortsüblichen Gepflogenheiten.

Wenn du nicht Alleinerbe bist hast du Anspruch auf den entsprechenden Anteil der Kosten von deinen Geschwistern bzw. restlichen Erben. Angaben aber ohne Gewähr, ich bin kein Jurist.



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mit 14 ist die auswahl noch sehr gering, außer zeitung austragen, als hilfe in der landwirtschaft oder nachhilfe geben kommt eigentlich nichts legal in frage.

wenn du 15 bist darfst du eine geringfügige beschäftigung annehmen, also auf 450€-basis angestellt werden. das geht dann auch im supermarkt, wobei viele dann lieber jugendliche nehmen die mind. 16 sind wegen der arbeitszeiten.

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schau dir mal blindbooking von eurowings an, könnte interessant für dich sein wenn du flexibel bist

https://www.eurowings.com/skysales/BlindBooking.aspx?culture=de-DE

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