Ich bin volljährig und mein Klassenlehrer hat aufgrund von Fehlzeiten allgemein 10 mal innerhalb Attestpflicht verteilt auch an mich. Nun hat er nur mir, aufgrund von einer nicht Teilnahme am Sportunterricht nach einer Coronainfektion, speziell die Attestpflicht auf einen Tag verkürzt in Baden Württemberg.

Sprich: jeder darf sich bis zu 3 Tage nach der Fehlzeit entschuldigen mit einem Attest, ich allerdings habe nur 1 Tag Zeit .

ist das rechtswidrig?