Onkel verstorben 2008; Tante verstorben 2009.

Onkel hat Tante als alleinige Erbin eingesetzt. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.

Geschwister des Onkels und der Tante verstorben oder keine vorhanden.

 Tante hat in einem Testament eine für uns unbekannte Frau als Erbin eingesetzt, die einen Erbschein beantragt hat.

Amtsgericht schreibt nun die Nichten und Neffen des Onkels an mit der Frage, ob der Erteilung eines Erbscheines zugestimmt wird.

Warum will das Nachlassgericht die Zustimmung haben, obwohl doch ein Testament von unserer Tante zugunsten einer dritten Person vorliegt?

 Rechtsanspruch der Neffen und Nichten auf das Erbe?