Hallo Community,

folgender Fall liegt vor:

In der Mietwohnung wurde durch den Mieter in Eigenverschulden die Glasscheibe beschädigt.

Da nur eine private Haftpflicht- und keine Hausratsversicherung vorhanden ist, ist der Schaden vom Mieter selbst zu tragen.

Es ergeben sich hier zwei Fragen:

  1. Kann man den Vermieter bitten, die Gebäude-/Glasversicherung aufkommen zu lassen, wenn man diese in den NK bezahlt?
  2. Darf der Mieter die Reparatur der Scheibe in Auftrag geben (Hintergrund: Angebot des Glasers für den Ersatz und den Einbau der Scheibe knapp 1.200€, geschätzte Kosten eines anderen Anbieters seitens Vermieter: 5.000€).

Besten Dank vorab für eure Rückmeldung.

Amelie