Hallo,

mein Mann und ich möchten ein Einfamilienhaus kaufen, zu dessen Grundstück auch eine Doppelgarage gehört. Das Grundstück ist aus einer Teilung entstanden und für die Garage die seit der Teilung auf unserem zukünftigen Grundstück steht, wurde ein lebenslanges Nutzungsrecht für die Garage ( und einer Wohnung in dem Haus auf dem Nachbargrundstück) für den Vater des Verkäufers eingetragen. Der Vater des Verkäufers ist aber bereits in ein betreutes Wohnen gezogen und hat seine Wohnung inklusive der Doppelgarage vermietet. Ist das rechtens, oder besteht für uns eine Möglichkeit die Garage nach dem Kauf selber zu nutzen? Ich habe mal gelesen, dass das weitervermieten nicht ohne weiteres möglich ist und damit das Wohn-Nutzungsrecht aufgehoben wird oder uns zumindest die Möglichkeit gegeben werden muss, die Garage selber zu mieten.

Ich bin für alle Antworten dankbar.