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Arbeiten trotz Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet. Hab ich auch schon gemacht. Passieren tut nichts. Es ist aber besser, der Krankenkasse Bescheid zu geben, dass Sie wieder zur Arbeit gehen. Hab ich gemacht und hat geklappt. Wenn nämlich etwas am Arbeitsplatz passiert, dann gibt es Probleme. Ich kam mit Krücken zum Arbeiten. Hat sehr gut geklappt. Die Krankmeldung ist, ab dem Tag, an dem Sie wieder Arbeiten hinfällig.