Folgende Situation:
Ein Seniorenheimbewohner wird zu Bett gebracht, bei einem Kontrollgang (ca. 1 Stunde später, er liegt immer noch im Bett, in einer normalen Position) sind keine Vitalzeichen mehr messbar aber auch noch keine Totenflecken u.ä. sind zu erkennen. Der Bewohner war ca 80 Jahre alt, schwer krank, unter anderem auch ein Herzleiden, keine Patientenverfügung, keine Finalpflege.
Die zuständige Krankenschwester hat keine Reanimation gestartet, nicht den Notruf getätigt, lediglich den Bereitschaftsarzt hat sie informiert, um den Totenschein ausstellen zu lassen.
Jetzt die Frage, hat sie richtig gehandelt? Hätte sie nicht reanimieren und den Notarzt rufen müssen?
Moralisch gesehen kann ich diese Entscheidung nachempfinden, der Bewohner war sehr krank, der Ehepartner war kurz vorher verstorben und es wurde auch immer der Wunsch geäußert sterben zu wollen.
Aber wie sieht das rechtlich aus?