Kunde X ist Kleinunternehmer (Sitz Deutschland) und möchte für seine Firma ein Logo entwerfen lassen. Der Künstler Y sitzt im "Ausland"(Österreich) und ist ebenfalls Kleinunternehmer.

Eine Umsatzsteuer-ID haben bereits beide Unternehmer beantragt.

Meine Fragen dazu:

Wer zahlt die Umsatzsteuer? Insbesondere wenn der Künstler Y keine ausweißt!

Sollte Kunde X die Mehrwertsteuer tragen müssen, wie zahlt er diese? Er macht jährlich nur die EÜR. Ist dort Platz für so einen Fall oder muss er für diesen einen Posten extra eine Steuererklärung machen?

Vielen Dank für die Hilfe :)