Hallo,

wir haben vor uns eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu kaufen. Laut EnEV muss unter bestimmten Umständen (z.B. Alter der Heizung) diese innerhalb von 2 Jahren ausgetauscht werden. Wer muss jetzt die Kosten tragen. Alle Eigentümer (die können ja nix für den Wechsel) oder nur wir als neue Eigentümer?

Gruß Thomas