Hallo ich habe mich 2011 bei der Polizei beworben habe auch alle Tests bestanden und bin dann bei der ärztlichen Untersuchung rausgeflogen weil ich zu dem Zeitpunkt kaum Fingernägel und Narben aus der Jugend hatte die ich mir mit 13-14 zugefügt hatte. Nun Bewarb ich mich 2014 nochmal, habe wieder alle Tests bestanden habe auch ein Termin für den Ärztlichen Test erhalten. 3 Tage später kam dann eine Email :

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden sind. Zu den Gründen warten Sie bitte den Ablehnungsbescheid ab, der sich auf dem Postweg zu Ihnen befindet. Sollten bereits weitere Termine im Rahmen des Auswahlverfahrens mit Ihnen vereinbart worden sein, so betrachten Sie diese bitte als hinfällig.

Ich hab angerufen um den Grund rauszufinden. Die berufen sich immernoch auf meine Nicht Tauglichkeit von 2011 wegen meinen Narben. Das kann doch nicht wahr sein. Wird man für ne Sache belangt die mitterweile 14 Jahre her ist ?? Ich habe das mit 13-14 gemacht und bin jetzt 27. Habe 6 Jahre als Sport Animateurin gearbeitet und hatte 15 Stunden, 6 Tage die Woche körperliche und psychische Belastungen gahabt ohne Probleme.Ich hab also echt keine Macke. Kann man da Wiederspruch einlegen der im positiven endet ? Ich meine ich kann ja schließlich auch im Sommer um die Narben zu verdecken ein langarm Shirt der Uniform tragen.Oder kann ich es gar als Diskriminierung ansehen ?