Ja, ist strafbar. 176 StGB. Zumindest ist das de facto die Rechtslage.
Ich würde es gegebenenfalls als straflos ansehen wegen fehlender Erheblichkeit (184 h StGB).
Aber wie gesagt, de facto ist es strafbar.
Ja, ist strafbar. 176 StGB. Zumindest ist das de facto die Rechtslage.
Ich würde es gegebenenfalls als straflos ansehen wegen fehlender Erheblichkeit (184 h StGB).
Aber wie gesagt, de facto ist es strafbar.
In echt sieht es völlig anders aus. In der Regel folgt nach Erhebung der Anklage auch der Schuldspruch. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass es wahrscheinlich sein muss, dass eine Verurteilung erfolgt, damit überhaupt Anklage erhoben werden darf.
Zeugen werden wohl nur sehr selten zugeben, dass sie der eigentliche Täter sind.
Zudem sind viele Verhandlungen in echt viel länger als in Shows.
Was hat der Mann denn genau getan?