Meine Eltern, bereits seit über 50 Jahren verheiratet und gemeinsam lebend, zahlten bislang immer die Gebühr über das Beitragskonto, dass auf meinen Vater läuft. Im September hat meine Mutter ein Schreiben erhalten mit einer Aufstellung für offene Beiträge. Einen Kontostand vom 02.04.2015 mit 502,96€ und zusätzlich 105,-€ für den Zeitraum 05.2015-10.2015. Daraufhin habe ich über deren hp einen Einspruch eingelegt und darauf verwiesen, dass die Gebühren bereits bezahlt und das Beitragskonto auf meinen Vater läuft. Meine Mutter hat nun erneut Post erhalten, man hätte sie zum Monat 09.2015 abgemeldet und sie möge eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes innerhalb 4 Wochen vorlegen, dann würde geprüft werden, ob eine rückwirkende Abmeldung möglich ist. Im gleichen Brief wurde die Forderung in Höhe von 590,46€ aufgeführt. Die Meldebescheinigung können wir besorgen, aber gibt es Erfahrung bzgl. dieser rückwirkenden Abmeldung und natürlich dieser Forderungen? Müssen wir uns einen Anwalt nehmen? Wäre für Tipps und Erfahrungen dankbar