Wirkt sich eine Ausbildung an einer Berufsfachschule rentensteigernd aus?

Hallo an alle,

es ist bekannt, dass sich neben der beruflichen Ausbildung auch der Besuch einer Fachschule und einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme rentensteigernd auswirken. Zeiten des Studiums wirken sich nicht rentensteigernd aus. Sie dienen nur noch dazu, dass die für die Rente erforderliche Wartezeit / Vorversicherungszeit erfüllt wird.

Ich habe vor kurzem bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag zur Kontenklärung gestellt und diese Woche von der DRV ein Schreiben mit allen erfassten Versicherungszeiten erhalten (Schulbesuch mit Abitur / danach Ausbildung an einer Berufsfachschule / danach Bachelor und Masterstudium).

Der Schulbesuch sowie das Studium wirken sich wie oben erwähnt nicht rentensteigernd aus und werden in dem Schreiben der DRV als Anrechnungszeit ausgewiesen. Das ist nachvollziehbar.

Was nicht nachvollziehbar ist: Wieso wird meine Ausbildung (Berufsfachschule: Siemens Technik Akademie) ebenfalls nur als Anrechnungszeit ausgewiesen? Während der Ausbildung habe ich zwar kein Gehalt erhalten und somit keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Im Internet finde ich jedoch immer wieder den folgenden Passus:

"Die einzigen Ausnahmen sind Ausbildungszeiten an Fachschulen und berufsvorbereitende Maßnahmen. Wenn du so etwas belegst, wird dir das auch direkt auf deine gesetzliche Rente angerechnet. Hier sind maximal 3 Jahre möglich."

D.h. die Zeit an der Berufsfachschule müsste in meinem Fall sehr wohl rentensteigernd sein, auch wenn während der Ausbildung keine Beiträge zur Renteversicherung abgeführt worden sind. Ist mein Standpunkt korrekt oder nicht?

Ich habe 1 Monat Zeit, um Widerspruch gegen das Schreiben des DRV einzulegen. Den Widerspruch werde ich auf jeden Fall einlegen.

Berufsfachschule, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Ausbildung und Studium
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