Ich werde wohn in Zukunft einen Rechtsanwalt benötigen, aber weiß leider nicht ob ich Beratungshilfe bekommen werde.

Ein Antrag beim Amtsgericht bringt klarheit, das weiß ich wohl.

Im Antrag des Amtsgericht steht dass das Brutto einkommen, sowie Steuern usw. angegeben werden müssen.

Sind Schichtzulagen wie z.B. Nachtschichtzulage auch anzugeben? Ich finde dazu nämlich keine Möglichkeit dies anzugeben und weiß leider auch nicht, ob diese für die Beratungshilfe mit als Einkommen gelten.

Beispiel:

Verdienst 1600€ Brutto - in etwa 1150€ Netto (steuerklasse 1)

Einkommen laut Abrechnung mit Schichtzulagen etwa 1700€ netto - davon ca. 550€ Steuerfreie Schichtzulagen. ____

Bei Unterhaltshaltszahlungen oder Insolvenz gab es dazu vom Gericht ein Urteil, das diese Zulagen Pfändungsfrei sind. wäre ja auch schön blöd wenn das einmal angerechnet werden würde, aber z.B. durch Krankheit die Zulagen plötzlich wegfallen würden.

Ich würde gerne eure Meinungen hören und ob jemand schon mal diesen Fall hatte und mir weiter helfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen. Alex