Hallo ich hab mich hier Angemeldet da ich eine Wichtige Frage habe.

Ich hab den Führerschein klasse B ausgestellt am 27.12.2012 nun ich fahre derzeit einen Roller den ich grade bei der Reparatur hatte dabei wurde eine Distanzscheibe entfernt der Mechaniker wie auch mein ehemaliger Fahrlehrer meinten ich darf den Roller weiter Fahren auch wenn er nun über 50 geht ca 60 kmH da es seine Baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit ist und das Baujahr und die erste Zulassung schon 1993 war somit fällt der Roller in eine Sonderreglung die es seit 2005 gibt und ich darf ihn laut deren aussage weiter mit der Klasse B fahren. Haben die zwei recht als Fahrlehrer wird er mir ja nichts falsches erzählen.