Die Aufenthaltsgenehmigung eines Ausländers koppelt sich ja nach der Hochzeit an den deutschen Ehepartner und ist auf drei Jahre befristet. Danach bekommt der ausländische Ehepartner eine eigenständige Genehmigung. Doch was passiert, wenn der deutsche Ehepartner innerhalb der drei Jahre stirbt? Wird der Ausländer ausgewiesen? Oder gibt es eine Chance auf eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung und Sozialhilfe? Wenn ja, was muss man tun, an wen wendet man sich und gibt es irgendwelche Fristen?

Vielen Dank!!