Hallo, Ich habe in 2011 Gebrauchte Wirtschaftsgüter gekauft (Eis-theke 9 Jahre Alt über 410,- ) Laut die AfA Tabelle 6.4 Kühleinrichtung Abnutzungsdauer 8 Jahre .

Ich habe in 2011 EÜR die komplette Anschaffungskosten abgeschrieben weil älter als die 8 jahre war , Restwert 1,- Euro. Habe ich richtig gemacht ?

Ich will jetzt es verkaufen , weil eigentlich nicht benutzt habe, ..darf ich jetzt für mehr als 1,- Euro Restwert verkaufen ? Darf ich überhaupt als Privater verkaufen, oder muss ich eine Rechnung ausstellen ?

Vielen Dank im voraus!!