wie sollten für eine EÜR erhaltene Anzahlungen verbucht werden? Muss auf ein extra Anzahlungskonto gebucht werden oder können auch einfach die Anzahlungen als Erlöse und später die Restbeträge als Erlöse gebucht werden.

In ersterem Fall, wie würde dann der Gesamtbetrag verbucht und der Restbetrag? Die Forderung aus der Schlussrechnung muss ja eigentlich nicht gebucht werden, sondern nur der Geldeingang, und das ist ja dann zum Zeitpunkt der Rechungsstellung nur der Restbetrag.

(EÜR, Ist-Versteuerung, SKR03)

Für hifreiche Kommentare wäre ich dankbar

Viele Grüße

Alcea