Ich habe mich am Anfang der Ausbildung für einen Führerschein mit Schaltgetriebe angemeldet, doch mitten in der Ausbildung festgestellt, dass ich lieber mit Automatik weitermachen möchte also B197( Kombination Schaltung -Automatik) .

In 3 Wochen habe ich meine praktische Prüfung. Jetzt zur Frage: ich muss der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, dass ich von Schaltung auf Automatik ummelden möchte , wird das schriftlich beantragt per Post oder per Mail ? Bin etwas verwirrt, weil ich gelesen habe, dass man die Änderung auf B197 für einen bestehenden Prüfauftrag min. 5 Wochen vor der Praktischen Prüfung beantragen werden muss, ansonsten wird der Führerschein trotz bestandener Prüfung nicht erteilt? stimmt das ? . Danke im Voraus. Liebe Grüße ALaddin