österreich:

ich habe eine Frage bezüglich eines Mietanbots:

Ich besichtigte eine Probewohnung in einem Neubauprojekt in Wien. Die Maklerin, erklärte mir, dass ich die konkrete Wohnung vor Abschluss des Mietanbots nicht besichtigen könnte, da sich dies zeitlich nicht ausginge. Ich nahm das Mietanbot an mich und unterschrieb dieses ohne die konkrete Wohnung jemals gesehen zu haben (Lediglich die Probewohnung, die jedoch in so gut wie allen Punkten abweicht (Quadratmeter, Raumaufteilung etc.) wurde von mir besichtigt.)

Nun, 11 Tage nach Unterfertigung des Mietanbots bedauere ich meine Entscheidung und würde gerne zurücktreten... 

Wie stehen meine Chancen aus dem Mietanbot herauszukommen --> Im Anbot ist von § 30a KSchG die Rede. Und droht mir vielleicht die Provisionszahlung an den Makler?

Vielen Dank im Voraus