Händler gibt an, zurück geschickte Ware sei nicht angekommen - wer haftet?

Hallo zusammen,

Ich habe eine ärgerliche Auseinandersetzung mit einem Händler und hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Der Sachverhalt sieht so aus: ich habe etwas auf ebay gekauft, was nicht gepasst hat und es dann zurückgeschickt per Einschreiben. Jetzt sagt mir der Händler auf Nachfrage über die ausstehende Rückzahlung, bei ihm sei nichts angekommen und ich soll das Paket bei der Deutschen Post reklamieren. Diese meinten zu mir, es sei an ein Postfach geliefert worden und wenn der Empfänger es nicht abholt schicken sie es zurück. Sie konnten mir aber nicht sagen, wo es ist, ich habe aber auf jeden Fall die Adresse angegeben die beim Absender angegeben war. Der Händler sagt, ich müsse mich mit dem Paketdienstleister darum kümmern obwohl ich die Ware versichert verschickt habe und mich an die Anweisungen des Händlers gehalten habe. Ich habe den Händler auch darauf hingewiesen, dass er sich mit der DP auseinandersetzen muss über den Aufenthaltsort des Pakets. Der entgegnete aber, ich sei als Auftraggeber der Ansprechpartner des Transportunternehmens und, dass der Einlieferungsbeleg nicht attestiert, dass die Empfängeradresse korrekt angegeben ist. Meine Frage hier wäre: 1. Muss ich tatsächlich nachweisen, wohin das Paket adressiert wurde? Das wäre nämlich schwierig, denn einen solchen Beleg habe ich von der DP nicht erhalten. Und 2. Muss ich mich denn tatsächlich nun damit rumschlagen, herauszufinden wo sich das Paket befindet ? Und 3. Falls das Paket wieder zurückkommt und ich es erneut absenden muss, trage ich die erneuten Versandkosten?

Ich bedanke mich für eure Antworten!

Recht, Online-Shopping
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