Durch Steinschlaege hatte ich Schaeden in der Windschutzscheibe und einen Sprung im Schutzglas der IR-Kamera. Ein Gutachter hat sich beide Schaeden angeschaut und bestaetigt. Die Kosten fuer die Windschutzscheibe sind unstrittig, aber die (zugegebenermaßen hohen) Kosten fuer die neue IR-Kamera sollen nur von der Vollkasko abgedeckt sein. Die Versicherung steht nun ploetzlich auf den Standpunkt, nur Glaeser zum spiegeln oder durchschauen seien Gegenstand der Teilkaskoversicherung, nicht aber Schutzglaeser fuer "Fahrassistenzsysteme".
Kann man da irgendwo etwas nachlesen oder ist das ein Thema fuer einen Rechtsstreit?