Zur Fallschilderung: Wir haben eine Küche geliefert und eingebaut bekommen, leider wurde bei der Anlieferung der Küchenmöbel der neue Parkettboden beschädigt. Der Boden wurde vier Tage vor Lieferung verlegt. Das Haus war zu dem Zeitpunkt auch noch nicht bewohnt. Das Küchenstudio weigert sich nun den Schaden zu übernehmen. Besteht auf die letzte Rate der Küche. Begründug der Parkettschaden hat nichts mit der Küchenlieferung zu tun. Ist das richtig so? Ich soll den Schaden nun nachweisen, also eine Kostenvoranschlag vorlege und auf meine Kosten den Bodenleger beauftragen. Ist das nicht die Aufgabe von Küchenstudio? Bitte um Rat!!!