Hallo, bin mal wieder ahnungslos und hoffe hier auf euer Schwarmwissen.

Wir, unsere Tochter und mein Mann und ich, wohnen im selben Haus, jedoch getrennte Wohnungen. Meine Tochter hält zwei Hunde und mein Mann und ich einen.

Meine Tochter hat ihren ersten Hund 2018 ordnungsgemäß als Ersthund angemeldet, ein Jahr später ihren zweiten als Zweithund.

Nun hat sie einen Steuerbescheid bekommen, dass sie rückwirkend beide Hunde als Zweithund besteuern müsste, da ja bereits ein Hund im gleichen Haushalt gehalten wird.

In der gültigen Hundesteuersatzung steht:

Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.

Sie hat Widerspruch eingelegt, wurde von der Stadt aber zurückgewiesen. Sie wurde aufgefordert, den Widerspruch zurückzunehmen, ansonsten fallen weiter Gebühren an.

Nun meine Frage: Selbst wenn es unsere Tochter ist, die mit im selben Haus, aber nicht im selben Haushalt lebt, zählt ihr Haushalt doch als eigener und unser als Eltern eben extra. Sehe ich das falsch? Eventuell hatte schon mal jemand so einen Fall?